Indikationen

Vaskuläre Hautveränderungen:

Naevi flammei
Teleangiektasien
Spider-Nävi
Besenreiservarizen bis maximal 1mm
Hämangiome des Kindesalters lassen sich inzwischen medikementös einfach behandeln
Flächige, plane Hämangiome:
Lippenangiome (venous lake)
Sogenannte senile Angiome, Rubinflecke
Granuloma teleangiectaticum (pyogenicum)
Nicht-vaskuläre gutartige Neubildungen: Xanthelasmen, Syringome, Talgdrüsenhyperplasien (Talgdrüsenepitheliome), Angiofibrome (Morbus Brooke, Morbus Pringle), Chondrodermatitis nodularis helicis etc.
Präkanzeröse Hautveränderungen:Leukoplakien, Cheilitis actinica ohne infiltratives Wachstum, aktinische Keratosen, Morbus Bowen, Erythroplasie Queyrat 

Infektiöse Hauterkrankungen: Viruspapillome, Condylomata
Tätowierungen
Schmutz- und andere akzidentelle Tätowierungen
Narben: Hypertrophe Narben, Keloide
Atrophe oder eingesunkene Narben, Aknenarben
Altershaut, Fältchen (Skin-Resurfacing)

Pigmentierte Hautveränderungen:

Vorbemerkung: Bei der Behandlung pigmentierter Hautveränderungen mittels Lasertherapie ist grundsätzlich die Indikation durch den Dermatologen zu stellen. In allen Zweifelsfällen ist eine bioptische Sicherung der Diagnose erforderlich, insbesondere bei potentiell malignitätsverdächtigen Hautveränderungen. 
Lentigines
Café-au-lait-Flecke oder Naevus spilus
Pigmentierte melanozytäre Nävi (Die Behandlung von pigmentierten melanozytären Nävi mittels q-switched Laser mit relativ spezifisch in Melanin absorbierter Wellenlänge wird derzeit als Routineme-thode abgelehnt. (s. auch die Leitlinien Melanozytäre Nävi) Da melanozytäre Zellen nur unzureichend zerstört werden, über die Reaktion nur subletal geschädigter Zellen auf Lasertherapie keine Erfahrungen vorliegen und Langzeitergebnisse bisher fehlen, bleibt diese Behandlungsmethode nur Einzelfällen oder klinischen Studien vorbehalten. Als einzige, halbwegs gesicherte Indikation muß derzeit die Aufhellung von Ota-Nävi angesehen werden.
Klinisch eindeutige, unpigmentierte papulöse dermale Nävi bilden hier eine Ausnahme; die Abtragung mit ablativen Lasern ist hier prinzipiell möglich. Allerdings wird in allen Fällen eine histologische Sicherung der Diagnose angestrebt werden, z.B. durch eine Shave-Biopsie.

Laser- und Lichtepilation

Ziel einer Epilation mit Laser- und Lichtsystemen ist die dauerhafte Schädigung von Haarfollikeln nach dem Prinzip der selektiven Photothermolyse. Das Pigment im Bereich des Haarfollikels (Wurzel, Haarschaft) absorbiert Licht und führt zu einer Erhitzung von Strukturen des Haarfollikels, die über eine thermische Schädigung zur Haarreduzierung führen.





Aufklärung

Nach Anamnese, Befunderhebung, Diagnosestellung und Indikation zur Laser/HBL-Therapie erfolgt eine umfassende Aufklärung des Patienten über Methode, Risiken, mögliche unerwünschte Wirkungen, Erfolgsaussichten und alternative Behandlungsverfahren. Der letzte Punkt schließt auch alternativ anwendbare Laser/HBL-Techniken mit ein, die unter Umständen im Hause nicht verfügbar sind.

Vorbehandlung

Generell ist eine UV-Karenz zur Verminderung einer Hypopigmentierung der Epidermis sinnvoll. Je nach geplantem Lasereingriff können weitere Vorbehandlungen zur Verbesserung der Abheilung und Verminderung von unerwünschten Wirkungen notwenig sein (z.B. die oberflächliche Entfernung der Körperbehaarung bei Epilation oder Pigmententfernung oder die Vorkühlung der Epidermis).

Nachbehandlung

Je nach angewandter Laserbehandlungsmethode können Nachbehandlungen zur Verbesserung der Abheilung und Verminderung von unerwünschten Wirkungen notwendig sein. Für viele Behandlungen sind kühlende Maßnahmen als Nachbehandlung ausreichend. Bei abtragenden Laserbehandlungen kann eine Prophylaxe gegen Herpes notwenig werden. Eine UV-Karenz der behandelten Areale ist immer notwendig, solange eine behandlungsinduzierte Rötung erkennbar ist.

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